§ 16 bimschg

§ 16 - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Neuerrichtungen oder Änderungen von Industrieanlagen oder Rohstoffgewinnungsanlagen gehen häufig mit umfangreichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einher. Hierzu gehören insbesondere auch die für IED-Anlagen geforderten Ausgangszustandsberichte (AZB).

Mit unserem Expertenteam sowie verlässlichen Partnern bieten wir Ihnen umfassende und fundierte fachgutachterliche Leistungen zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Anlagen durch Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, sodass lösungs- und wirtschaftlich optimierte Entscheidungen im Rahmen der Projektabwicklung im Einvernehmen mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser und der Luft getroffen werden.

Wir übernehmen für Sie das Genehmigungsmanagement und vertreten Sie bei Behördengesprächen. Die Erstellung und Einreichung der Antragsunterlagen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gehören zu unserem Tagesgeschäft. Hierbei halten wir die Vorschriften und Gesetze sowie die Berührungspunkte mit den Behörden, Betroffenen und weiteren Institutionen stets im Blick, sodass ein reibungsloser Projektablauf gewährleistet ist.

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